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update 23.10.2020 | Quelle Badische Zeitung:

24-Stunden-Regel für Pendler gilt für Österreich und Schweiz

« Diese Regelung erlaube es den Bürgern, sich diesseits und jenseits der Grenzen unbeschränkt innerhalb von 24 Stunden im Grenzgebiet zu bewegen und ihrem Alltag ohne Behinderungen nachzugehen.»

«Für die Schweiz betroffen die Kantone Appenzell, Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich. Für Frankreich betroffen die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin.»

Das Robert Koch-Institut hat am Donnerstag, 15. Oktober 2020 ganz Frankreich als Coronavirus SARS-CoV-2-Risikogebiet ausgewiesen. Das baden-württembergische Staatsministerium hatte vorab bereits per E-Mail den deutschen und französischen Regional-Politikern angekündigt, dass damit auch das Elsaß in der französischen Grenzregion Grand Est  betroffen sein werde. Diese Einstufung des Grand Est hätte zur Folge gehabt, dass sich  alle Personen, die aus dieser Region nach Deutschland einreisen, mindestens fünf Tage in Quarantäne gemusst hätten. Aus diesem Grunde hatte man sich auf eine 24-Stunden-Regelung anstelle Grenzschließung geeinigt. | more..