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#fridaysforfuture, AUFBRUCH ZU EINER NEUEN KLIMAPOLITIK, CO2-Abgabe, CO2-Bepreisung, CO2-Steuer, Lenkungsabgabe, Sachverständigenrat, Sondergutachten, Wirtschaftsweisen
Am vergangenen Freitag, 12. Juli 2019 hat der Sachverständigenrat (zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung), also die fünf Wirtschaftsweisen, das am 1. Juli beauftragte Sondergutachten „AUFBRUCH ZU EINER NEUEN KLIMAPOLITIK“ der Bundesregierung überreicht.
Der Sachverständigenrat diskutiert darin Reformoptionen, die in der aktuellen Pressemitteilung (PDF-Download) gut zusammengefaßt sind. U.a. wird neben einer Ausweitung des EU-Emissionshandels eine sog. CO2-Steuer als Weg, um Klimaziele zu erreichen, diskutiert. Interessanterweise nennt die globale Klima Schüler und Studentenbewegung FFF, #fridaysforfuture in Berlin -im Gegensatz zu den Wirtschaftswissenschaftern- einen eindeutigen CO2-Preis von 180 Euro pro Tonne.
Dass eine CO2-Abgabe Sinn macht, sieht man am Beispiel der Schweiz, die dieses marktwirtschaftliche Instrument seit 2008 erfolgreich einsetzt. Die ökonomischen Prinzipien hinter einer Lenkungsabgabe über einen Preis auf CO2 haben das Ziel, das (Konsum-)Verhalten zu weniger (bis keinem) Verbrauch umweltschädlicher Produkte zu lenken und mit umweltfreundlichen Produkten zu substituieren. Lenkungsabgaben werden -im Gegensatz zu Steuern- in unterschiedlichen Formen der Bevölkerung zurückerstattet. Auszüge und Zitate aus meiner Lizentiatsarbeit:
Nachfolgend die Einordnung und Wirkung marktwirtschaftlicher Konzepte:
Analog wird dies am Ende der Pressemitteilung der Wirtschaftsweisen formuliert:
Ausschließliches Ziel einer CO2-Bepreisung in Deutschland sollte sein, Emissionen effizient zu reduzieren und nicht, zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren. Für eine Akzeptanz in der Bevölkerung sollten die staatlichen Einnahmen zurückverteilt werden. Dies kann etwa über eine pauschale Rückgabe je Einwohner oder eine Senkung der Stromsteuer gestaltet werden.