Endlich! Es hat nun beinahe drei Monate gedauert, bis das zaghafte Groko-Klimapaket, welches “Lenkungsmaßnahmen” ohne Lenkungseffekt enthielt, endlich nachgebessert wurde. Bund und Länder einigten sich auf einen Kompromiss, bezüglich des CO2- Einstiegspreises, der nun mehr als doppelt so hoch als vorgesehen sein soll: der bisher geplante Einstiegspreis von 10 Euro wird nun neu auf von 25 Euro pro Tonne CO2 festgelegt. Umgerechnet auf die Spritpreise bedeutet dies statt einer Erhöhung um drei Cent, neu eine Erhöhung von sieben bis acht Cent. Im SPIEGEL vom 16.12.2019 ist weiter zu lesen:
«Mineralölhändler und Gasunternehmen müssen den Preis ab dem 1. Januar 2021 bezahlen, ab dem Jahr 2022 soll er dann 30 Euro betragen und bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Danach soll es einen Emissionshandel, im besten Fall auf europäischer Ebene, geben, der einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro vorsieht.» | more »..
Gestern Abend publizierte SRF (Schweizer Radio und Fernsehen) die News «Der Ständerat verschärft das CO2-Gesetz». Demnach hat der Ständerat mit einer einzigen Gegenstimme ein neues, ehrgeiziges CO2-Gesetz beschlossen, welches sogar schärfere Maßnahmen enthält, als sie der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Um das hochgesteckte Ziel –Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030– zu erreichen, enthält dieses Gesetz u.a. « […] Ein faktisches Verbot von neuen Ölheizungen in Altbauten ab 2023. Schärfere CO2-Grenzwerte für importierte Neuwagen und einen Benzinpreisaufschlag von bis zu 12 Rappen. Eine Flugticketabgabe, die mit 30 bis 120 Franken fast dreimal höher ist, als was zur Zeit etwa in Deutschland diskutiert wird.[…]». Dennoch liest man die Anmerkung, dass hierfür noch einiges an Überzeugungsarbeit nötig sein werde, um auch die Zustimmung des neu zusammengesetzten Nationalrats zu erhalten.
An dieser Stelle sei zu erwähnen, dass die Schweiz bereits seit 2008 eine CO2-Abgabe als Lenkungsabgabe einsetzt; dieses Gesetz also lediglich eine Verschärfung des bestehenden Gesetzes bedeutet. Die Bepreisung auf fossile Brennstoffe (wie Heizöl oder Erdgas) wird als CO2-Abgabe erhoben und beträgt 96 Franken pro Tonne CO2. Eine Zusammenfassung auf nachfolgendem Kurzvideo:
Am vergangenen Freitag, 12. Juli 2019 hat der Sachverständigenrat (zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung), also die fünf Wirtschaftsweisen, das am 1. Juli beauftragte Sondergutachten „AUFBRUCH ZU EINER NEUEN KLIMAPOLITIK“ der Bundesregierung überreicht.
Der Sachverständigenrat diskutiert darin Reformoptionen, die in der aktuellen Pressemitteilung (PDF-Download) gut zusammengefaßt sind. U.a. wird neben einer Ausweitung des EU-Emissionshandels eine sog. CO2-Steuer als Weg, um Klimaziele zu erreichen, diskutiert. Interessanterweise nennt die globale Klima Schüler und Studentenbewegung FFF, #fridaysforfuture in Berlin -im Gegensatz zu den Wirtschaftswissenschaftern- einen eindeutigen CO2-Preis von 180 Euro pro Tonne.
Dass eine CO2-Abgabe Sinn macht, sieht man am Beispiel der Schweiz, die dieses marktwirtschaftliche Instrument seit 2008 erfolgreich einsetzt. Die ökonomischen Prinzipien hinter einer Lenkungsabgabe über einen Preis auf CO2 haben das Ziel, das (Konsum-)Verhalten zu weniger (bis keinem) Verbrauch umweltschädlicher Produkte zu lenken und mit umweltfreundlichen Produkten zu substituieren. Lenkungsabgaben werden -im Gegensatz zu Steuern- in unterschiedlichen Formen der Bevölkerung zurückerstattet. Auszüge und Zitate aus meiner Lizentiatsarbeit:
Nachfolgend die Einordnung und Wirkung marktwirtschaftlicher Konzepte:
(I) Die Nutzung der Umwelt zum “Nulltarif” ist die Ursache der Desinformation und führt zur Überbeanspruchung und Schädigung.
(II) Marktwirtschaftliche Konzepte im Umweltschutz | Regulierung
(III) CO2-Abgabe: Wirtschaftssubjekte werden “via Portemonnaie” gelenkt: Verteuerung fossiler Brennstoffe wirkt sich negativ aus | Sparsamer Verbrauch und Rückverteilung wirken sich positiv aufs Portemonnaie aus.
Analog wird dies am Ende der Pressemitteilung der Wirtschaftsweisen formuliert:
Ausschließliches Ziel einer CO2-Bepreisung in Deutschland sollte sein, Emissionen effizient zu reduzieren und nicht, zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren. Für eine Akzeptanz in der Bevölkerung sollten die staatlichen Einnahmen zurückverteilt werden. Dies kann etwa über eine pauschale Rückgabe je Einwohner oder eine Senkung der Stromsteuer gestaltet werden.