Tags
Ausschreitungen, Bundesgesetz, Bundesrat, Bundestag, COVIDIOTEN, Epidemie, IfSG, Infektion, Infektionsschutzgesetz, Pandemie, unerlaubte Demonstrationen
Am gestrigen 19. November 2020 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft, nachdem tags zuvor die letzte Änderung erfolgte. Während der COVID-19-Pandemie zeigte es sich, dass mit dem Föderalismus in Deutschland ein einheitliches Krisenmanagement von Bund und Ländern nur schwer umzusetzen war. Weil konkrete gesetzliche Regelungen für Einschränkungen fehlten, brachte der Bundestag am 18. November eine Reform des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg. Im Ergebnis stimmten 415 Abgeordnete für das Gesetz, 236 dagegen und acht Enthaltungen wurden gezählt. Unmittelbar im Anschluss wurden die umstrittenen Neuerungen auch durch den Bundesrat gebilligt, damit sie möglichst schnell in Kraft treten können. Nachfolgend nochmals die zweieinhalbstündige Abstimmung des Bundestages.