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RECONFINEMENT. Le second confinement. Seit heute, Freitagmorgen 30. Oktober 2020 ab 00:01 Uhr befindet sich Frankreich wieder im Lockdown für mindestens einen Monat bis Dienstag 1. Dezember. Ausgangssperre. Wieder genauso hart wie am 17. März 2020 – d.h. nur wer einen “Passierschein”, eine sog. Attestations de déplacement dérogatoire mit sich führt, darf sich täglich für maximal eine Stunde draußen ungestraft bewegen… Nach ersten Verwirrungen gab nun der französische Premierminister Jean Castex weitere Einzelheiten zu den Maßnahmen bekannt. U.a. bleiben Schulen vorerst geöffnet; jedoch werden Universitäten, Cafés und Restaurants geschlossen, ebenso alle Geschäfte (außer Autowerkstätten, Supermärkte, Optiker und Apotheken). Nur individueller Sport, im Umkreis von max. 1 km für max. 1 Stunde ist möglich. Die Grenzen zwischen Frankreich und anderen EU-Ländern bleiben offen, jedoch kann von außerhalb der Europäischen Union niemand nach Frankreich einreisen, außer unter besonderen Umständen. Wieder eingesperrt. Ausgesperrt. Es MUSS sein. Anders lassen sich in France die Kontakte nicht reduzieren, um den exponentiellen Kurvenverlauf von SARS-CoV-2 zu stoppen.

Attestations de déplacement dérogatoire Auf diesem sog. “Passierschein” müssen wir alle unsere persönlichen Daten angeben. Name, Geburtsdatum und Wohnort oben. Dann ankreuzen, was der Grund der Ausnahme ist. Unten das Datum mit der Unterschrift und die Uhrzeit, ab wann man startet.

SANKTIONEN BEI ZUWIDERHANDLUNG: Ohne das Mitführen der Attestation bekommt man eine Strafe zwischen 135 € bis 375 €, im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Wochen von 200 – 450 €. Nach dem dritten Verstoß innerhalb von 30 Tagen eine Geldbuße von 3’750 € bzw. eine Haftstrafe von einem halben Jahr.