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Grobe Verletzung und vorsätzliche Täuschung
der Standards guter  wissenschaftlicher Praxis *)


Mit heutigem Datum erscheint auf der Website der Universität Bayreuth unter “INFORMATIONEN ZUR CAUSA GUTTENBERG” der 83 Seiten umfassende Bericht der Kommission „Selbstkontrolle der Wissenschaft“ aus Anlass der Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Herrn Karl-Theodor Freiherr.”

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*) Worlaut des Berichts der Kommission: «Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Frhr. zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.» (Bericht der Kommission, 2011:13)

Weitere Zitate:

«Sie verdeutlicht, dass sich Plagiate in allen Teilen der Arbeit nachweisen lassen, ohne dass es darauf ankäme, ob jede einzelne weitere Stelle, die in der Öffentlichkeit als Plagiat gekennzeichnet ist, zwingend als solches zu qualifizieren ist; die Fülle der evidenten Fälle rechtfertigt für sich schon den Vorwurf des plagiatorischen Charakters der Schrift. » (Bericht der Kommission, 2011:15)

«Besonders deutlich lässt sich dies anhand der Verwendung der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages veranschaulichen. Die genaue Untersuchung hat ergeben, dass diese Ausarbeitungen jeweils ohne oder ohne ausreichende Quellenangaben plagiiert wurden, …» (Bericht der Kommission, 2011:15)

«Diese objektiv bestehenden Täuschungen durchziehen die Arbeit als werkprägendes Bearbeitungsmuster. » (Bericht der Kommission, 2011:20)

«Herr Frhr. zu Guttenberg hat auch vorsätzlich gehandelt, also die Falschangaben bewusst getätigt bzw. sich die Autorschaft „angemaßt“, was bewusstes Vorgehen voraussetzt. » (Bericht der Kommission, 2011:20)

«Soweit in der Öffentlichkeit die Vermutung geäußert wurde, Herr Frhr. zu Guttenberg habe die Dienste eines „ghostwriters“ in Anspruch genommen, hat die Kommission keine Feststellungen treffen können. […] Im Übrigen würde die Tätigkeit eines „Ghostwriters“ an der festgestellten bewussten Täuschung nichts ändern, weil „ghostwriting“ die intensivste Form der Täuschung über die Autorschaft ist.» (Bericht der Kommission, 2011:26)