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Add new tag, Bundesverfassungsgericht, freie Berufsausübung, Karlsruhe, Nichtraucherschutz, Rauchverbot
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am 30. Juli 2008, dass den Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten und einer Diskothekenbetreiberin, die sich gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wenden, stattgegeben wird. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die jetzigen Regelungen das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Lokalinhaber verletzen. ………………………………………………………..
Die Landesgesetzgeber haben bis zum 31. Dezember 2009 eine Neuregelung zu treffen. Entweder sie beschließen ein striktes Rauchverbot in Gaststätten oder sie lassen Ausnahmen zu, die dann auch Eckkneipen einbeziehen müssen. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung für kleine Lokale mit nur einem Raum, die das Bundesverfassungsgericht bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung vorgesehen hat. Folgende Auflagen gelten für eine solche Ausnahme vom Rauchverbot:
- die betroffene Gaststätte bietet keine zubereiteten Speisen an
- sie hat eine Gastfläche von weniger als 75 qm
- sie verfügt über keinen abgetrennten Nebenraum
- Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt verwehrt ist
- im Eingangsbereich muss sie als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.
Gewisse Medien sprechen nun bereits vom Pyrrhussieg, denn Politiker fordern nun ein umfassendes Rauchverbot. “Wenn die Länder die Ausnahmen nicht streichen, dann werden wir versuchen, durch ein Bundesgesetz ein generelles Rauchverbot durchzusetzen.“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann.